Anhängerkupplung Stützlast des Autos

  • Nach langer Überlegung habe ich bei unserem CLX mittlerweile auch eine abnehmbare AHK einbauen lassen mit zulässiger Stützlast 65 kg, auch wenn die Stützlast fürs Fahrzeug nur 50 kg beträgt. Bei der Montage in der Fachwerkstatt habe ich mich mit dem Meister über das Thema unterhalten, der mir dann auch bestätigte das bei knapp 55 kg Zuladung (zwei E Bikes ohne Akku plus Träger) keine Probleme mit dem Fahrzeug zu erwarten sind. Bei weiteren Touren baue ich zusätzlich auch noch die Sättel ab, dann komme ich genau auf 52,4 kg. Wenn ich dann evtl. auf einen gaaanz genauen Polizisten treffe bei einer Kontrolle dann muß ich halt etwas in die Staatskasse einzahlen.
    Warum und wie die geringe Stützlast zustande kommt, keine Ahnung. Da schließe ich mich der Meinung von @Jupp Steiner an, denn laut Aussage eines Kfz Sachverständigen sind keine baulichen Veränderungen zwischen dem Fzg. mit 50 kg Stützlast und dem mit 65 kg festzustellen.
    Nur zur Info, der Sachverständige bin nicht ich :D .


    Sonnige Grüße aus Gevelsberg :m0027:

    Einmal editiert, zuletzt von Metti59 ()

  • da ich auch plane mir einen Radträger zu kaufen, habe ich gleich mal geschaut, anscheinend ist mein Crossi 12/2019 schon ein neueres Modell. Stützlast 65kg.
    Allerdings sind eh nur zwei normale Räder geplant.


    Gruß aus Franken

  • @Dauerlaeufer


    Die Umstellung der Stützlast müsste in der Produktion ab Mai 2019 erfolgt sein auch wir haben 65 KG Stützlast.
    EZ 13.6.2019 uns war es allerdings egal wir haben keine Räder mehr. ;)
    Aber vielleicht freut sich der neue Käufer drüber :)

    VW T Cross , 110 PS, EZ: 1/2022, Schwarz, Style, 6 Gang HS, viele Extras :)

  • Die Umstellung der Stützlast müsste in der Produktion ab Mai 2019 erfolgt sein auch wir haben 65 KG Stützlast.

    Hatte vor ein paar Wochen eine kleinen Verkehrsunfall. : m0014: Ich stand wartend an einem Zebrastreifen, als eine andere Verkehrsteilnehmerin (VT) mir hinten auffuhr. Ich hatte Gottseidank vom Vortag noch meine abnehmbare AHK montiert. Da man zuerst an meinem Fahrzeug kaum Unfallspuren erkennen konnte und meine AHK im rechten Nebenlscheinwerfer (VW Golf) verschwand fuhr ich sicherheitshalber gleich anschließend zu meinem FOH und liess diesen den Schaden begutachten, die Kosten schätzen und auch gleich einen Kostenvoranschlag (ca. 1.600 €) erstellen. Obwohl ich außer einer kleinen Delle kaum einen Schaden äußerlich erkennen konnte, war der größte Teil des Schadens, das Ersetzen der AHK (ca. 1.000 €). Die andere VT zog dann einen Sachverständigen hinzu, weil sie es nicht glauben wollte. Dieser bestätigte aber in seinem Gutachten, dass die AHK tatsächlich aus Sicherheitsgründen erneuert werden muß.
    Nun zu meiner Frage. Die AHK meines Crossis hat eine Stützlast von 50 kg (Bj. 02/18) und ich habe 2 Pedelecs (zusammen mit AHK ca. 60 kg). Da nun in den neuen Crossi´s eine Stützlast von 65 kg im Schein eingetragen ist, wäre es technisch nicht möglich, durch die komplette Erneuerung der ganzen AHK die Stützlast zu erhöhen ? Vielleicht könnte es der TÜV auch eintragen ?
    Ich habe immer ein bißchen ein ungutes Gefühl, wenn ich meine Pedelecs zur nächsten Radtour auf der AHK montiere. "Überhaupt kein Problem, sagte der Hersteller der AHK damals auf meine Anfrage hin. Auch im Forum waren einige der Meinung "Des hebt scho... Wenn nichts passiert ist alles gut und wo kein Richter kein Kläger.
    Vielleicht muß ich mir doch nach dem Facelift den neuen Opel Crossland X mal anschauen, oder gar den neuen Opel Mocca ? Aber ich bin soooo zufrieden mit meinem Crossi und mich stört bei anderen Autos "die Fliege an der Wand", bei Mokka (z.B. er hat kein "Head-Up-Display) ;(


    Euer alter Merivaner :m0023:

  • wäre es technisch nicht möglich, durch die komplette Erneuerung der ganzen AHK die Stützlast zu erhöhen ? Vielleicht könnte es der TÜV auch eintragen ?

    Hallo Helmut,


    ich bin kein Experte zum Thema AHK und TÜV-Eintragungen. Soweit ich es aber verstanden habe (auch Beiträge aus dem GLX-Forum), sollte eine Eintragung einer höheren Stützlast durch den TÜV möglich sein. Schau doch mal das Thema im GLX-Forum an, da gibt es mehr Informationen:


    https://www.grandlandx-forum.d…25C3%25BCtzlast#post32782


    https://www.grandlandx-forum.d…einigung-teil-1/&pageNo=1



    Auch wenn es beim 2. Link um einen Hybrid geht, es ist die gleiche Thematik.

    Liebe Grüße von Herbert aus Erlensee
    CLX Ultimate 1.2 Benziner 110PS, E10, AT, Arktis Blau/Persian blue, Dach Schwarz, Navi 5.0 (Karte 26, SW 21.08.87.32) + IPhone X, AGR Sitze, Sicherheitsgitter, Funktions-Ausstattung, 17" AWR, EZ 01-2018,

    Herberts blauer CLX Ultimate

  • ich bin kein Experte zum Thema AHK und TÜV-Eintragungen. Soweit ich es aber verstanden habe (auch Beiträge aus dem GLX-Forum), sollte eine Eintragung einer höheren Stützlast durch den TÜV möglich sein.

    Da ich nun schon seit 1970, also 50 Jahre "Goldene Hochzeit" Mitglied beim ADAC bin, habe ich mich nun mal an das ADAC Technik-Zentrum per Mail gewandt.


    Die Mail habe ich zeige euch nun auszugsweise:


    .......ich weiß leider nicht, wann ich das letzte Mal Leistungen des ADAC benötigte und beansprucht habe. Auf jeden Fall ist es sicher Jahrzehnte her.
    Nun habe ich aber ein Problem bei dem mir ihre Technikabteilung vielleicht helfen kann.



    Ich besitze einen Opel Crossland X Ultimate (CRX) Erstzulassung 02/2018. Eine Kopie des Kfz-Scheins füge ich Ihnen in der Anlage bei. Da meine Frau und ich gerne Radtouren machen wurde eine abnehmbare AHK werksseitig mitbestellt. Da mich der Verkäufer des Opelhändlers nicht darauf hingewiesen hat (obwohl er wusste, dass ich aufgrund meines Schlaganfalls 2017 Radfahren auch als Therapie verordnet bekam) dass die Stützlast meines CRX lediglich 50 kg beträgt und ich Probleme mit meinen beiden Pedelecs (mit AHK und ohne Akkus 60 kg) bekommen könnte. Ich schränkte meine Radtouren daher etwas ein, in der Hoffnung, dass schon nichts passiert ☹ Als ich von meinem Opelhändler erfuhr, dass beim CRX Bj. 2019 eine Stützlast von 65 kg im FZG.-Schein eingetragen ist und keinerlei Änderungen am Chassis des CRX vorgenommen wurden. Also habe ich beim Opel-Kundendienst nachgefragt, ob es nicht möglich sei eine Bescheinigung (amtl. BE oder für den TÜV) zur Änderung dieser Stützlast bekommen zu können. Nach langen Wochen bekam ich als Antwort sinngemäß: „Was im Schein steht hat Gültigkeit“ und ich müsste mir halt einen neuen CRX anschaffen.


    Durch einen nicht verschuldeten Auffahrunfall (die AHK war noch vom Vortag wegen eines Anhängers installiert) muss nun wahrscheinlich die AHK komplett getauscht werden (ca. 1.000 € - Gutachten steht noch aus). Meine Frage daher auch an Sie: Kann der Opelhändler dann die neu verbaute AHK beim TÜV eintragen lassen oder eine BE beantragen ? Ggf. welche Kosten kämen auf mich zu ?
    Mein vorheriger Meriva hatte sogar 75 kg Stützlast. In der Anlage übersende ich Ihnen Auszüge aus den entsprechenden Bedienungsanleitungen.


    Es wäre sehr nett, wenn sie mir eine Lösung meines Problems sagen könnten, was vielleicht ich machen kann. Übrigens hab ich auch beim Hersteller der AHK angerufen und der meinte die Montage zweier Pedelecs sei problemlos möglich. „ Da brauchen sie sich keine Sorgen machen, da passiert nichts“ und ggf. wo kein Kläger - kein Richter ☹
    Sollten sie noch Unterlagen oder Auskünfte ........


    Wenn es euch nteressiert halte ich euch gern auf dem Laufenden.
    Euer alter Merivaner :m0023:
    PS.: Irgenwann habe ich mal gehört unsere CRX seien auf der Basis und dem Chassis des Peugeot 2008 entstanden und seien baugleich. In der BA des Peugeot 2008 sind 48 Kg ??? Stützlast bei der AHK einegetragen. Das verstehe nun wer will ? :m0033:

  • Der CLX basiert auf der seit 1998 im Einsatz befindlichen PF1 Plattform. Das ist die Kleinwagen Plattform.


    Fahrzeuge auf Basis der PF1-Plattform:

    • 1998 Peugeot 206
    • 2002–2009 Citroën C3 l
    • 2003–2012 Citroën C3 Pluriel
    • 2003–2009 Citroën C2
    • 2005–2009 Peugeot 1007
    • 2006–2014 Peugeot 207
    • 2009 Citroën C3 II
    • 2009–2017 Citroën C3 Picasso
    • 2010 Citroën C3 Aircross
    • 2010–2019 n DS3
    • 2012–2019 Peugeot 208
    • 2013–2019 Peugeot 2008
    • 2013 Citroën C-Elysée / Peugeot 301
    • 2014–2020 Citroën C4 Cactus
    • 2016 Citroen C3 III
    • 2017 Opel / Vauxhall Crossland X - Ersatz für Opel Meriva
    • 2017 Citroen C3 Aircross - Ersatz für Citroen C3 Picasso
    • CLX Innovation 1,2 E-5 81Kw/ Argonsilber-Onyxschwarz/ Atm6/ BJ10/18/ MJ19/ H7 Doppelscheinwerfer/ LED Rückleuchten/ Navi R5 - Map 26.0/ FW 21.08.87.32/ OnStar / Funktions-Ausstattung/ Sicht-Ausstattung/ Park & Go Premium/ Sitzheizung/ Ambiente Beleuchtung/ Handschuhfach Klimatisiert/ Ganzjahresreifen Uniroyal Allseasonexpert2 195/60 16'' Opel Alus Silber/ Wärmeschutzverglasung im Fond/ Tirefit/ Dachträger ohne Reling/ OPC Pedale/ Opel Trittbretter

    Einmal editiert, zuletzt von Cross Vader ()

  • Fahrzeuge auf Basis der PF1-Plattform:

    Jetzt wäre noch interessant zu wissen, welche Stützlasten bei den einzelnen Fahrzeugen zugelassen sind.

    Liebe Grüße von Herbert aus Erlensee
    CLX Ultimate 1.2 Benziner 110PS, E10, AT, Arktis Blau/Persian blue, Dach Schwarz, Navi 5.0 (Karte 26, SW 21.08.87.32) + IPhone X, AGR Sitze, Sicherheitsgitter, Funktions-Ausstattung, 17" AWR, EZ 01-2018,

    Herberts blauer CLX Ultimate