ZitatDie ergänzende Entschädigungsmaßnahme deckt Ausgaben, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 18. März 2024 entstanden sind.
Interpretiere das so, dass wenn damals die Kosten nicht übernommen wurden und man das quasi aus eigener Tasche bezahlt hat, sich jetzt diese entstandenen Kosten (wahrscheinlich mit Vorlage der Rechnung) erstatten kann.
Aber vielleicht hat jemand mehr Infos und ich irre 😊