AHK und Fahrradträger - Anhängerkupplung abnehmbar.

  • Es nützt doch nichts. Die Firma kann auch 150kg schreiben. Maßgeblich ist die Angabe im Fahrzeugschein.
    Das einzige was einem rausreist ist ggf. eine ABE.

    Ich habe gerade mit dem Vertreiber der AHK telefoniert.


    Gesprächsauszug:
    Die Kupplungshersteller (KH) richten sich mit den Angaben meist nach Vorgaben des Fahrzeugherstellers.
    Das heißt: Jeder KH hat sich zuerst mit dem Fahrzeughersteller in Verbindung gesetzt, um zu Erfahren
    ob die AHK (in diesem Fall Opel) mit der geänderten Stützlast auch eingebaut werden kann/darf. Wenn das
    in diesem Fall Opel verneint hätte, würde der Hersteller von AHK niemals für speziell für den
    Opel Crossland X (110 PS Automatik) herstellen und verkaufen. Klingt eigentlich sehr logisch.


    Wenn nicht zulässig, dann kauft/verkauft es auch ja auch Niemand. :m0024:


    Ich oder mein FOH solle sich an den Fahrzeughersteller wenden und sich eine geänderte BE holen. :m0006:

  • Es bleibt bei 50 KG das hat auch der User erfahren müssen dessen Thema ich als Link in diesem Thread eingefügt hatte.


    Auch hier hat sich der Opel Händler direkt mit Opel in Verbindung gesetzt und das Ergebnis 50 KG und Punkt.


    Entweder setzt man sich drüber weg wie auch hier im Forum von einzelnen und spielt Risiko oder man hält sich an das was Fakt ist die offizielle Vorgabe von Opel. ;)


    Liebe Grüße

    VW T Cross , 110 PS, EZ: 1/2022, Schwarz, Style, 6 Gang HS, viele Extras :)

  • Nun seid mal nicht so streng. Opel ist Schuld, weil die Projektleiter nicht über Fahrradfahrende Käufer mit 2 E-Bikes nachgedacht haben.
    Wer sich keinen GLX leisten kann hat schließlich auch kein Geld für 2 E-Bikes. ;)
    Vielleicht jibbet ja irgendwann eine ABE die 51 kg SL erlaubt. Das kann man dann eintragen lassen.

    Benziner, 130PS :thumbup: , Schaltgetriebe , 16" Alufelgen <X , Apple CarPlay IL4.0 , Beheizbare Außenspiegel , Berganfahrassistent , Bordcomputer , Colorverglasung , LED-Tagfahrlicht , Lenkradheizung , Spurhalteassistent ?( ,Start-Stop-Automatik ?(
    Aber jetzt … alles Vergangenheit. Nun ein Astra K Dynamic 150 PS , Matrix Licht, 18 Zoll Felgen, Leder, kein S/S u.s.w. ;):thumbup:

  • die meisten halten sich an Gesetzgebung und Regeln, einige biegen diese wie sie wollen.

    Gesetze und Regeln sind wichtig und man sollte sich daran halten - keine Frage! Da verstehst du mich falsch, Wildbird. Die zulässige Stützlast ist kein Gesetz, sondern nur ein technischer Grenzwert, der vom Fahrzeughersteller genannt wird. In unserem Fall steht der niedrige Wert von Opel (50 kg) dem höheren praktikableren Wert des Kupplungsherstellers (65 kg) entgegen, und letzterer sollte eigentlich besser wissen, welcher Belastung sein Produkt dauerhaft standhält. Es geht hier um die Interpretation, welcher Grenzwert anzuwenden ist.


    Dass die Fahrzeughersteller nicht fehlerfrei arbeiten und auch nicht immer ehrlich sind, wissen wir alle. Gerade bei technischen Grenzwerten widerstrebt es mir, sie kritiklos zu akzeptieren, wenn ich sie als Ingenieur nicht nachvollziehen kann. Insbesondere wenn man weiß, wie manche Grenzwerte beispielsweise in der Umwelttechnik zurechtgewürfelt werden.


    Dass mit den 50 kg in der Zulassung was faul ist, zeigt der obige Hinweis von stefan70, wonach in der Bedienungsanleitung 60 kg stehen. Wäre interessant, was Opel dazu sagt. Aber vielleicht wissen die selbst nicht, warum gerade 50 kg in der Zulassung gelandet sind.


    Die Stützlast des Fahrzeugherstellers (im Gegensatz zum Kupplungshersteller) ist abhängig vom fahrzeugspezifischen max. Gesamtgewicht und der zulässigen Achslast. Belastungsgrenzen werden auf den "worst case" ausgelegt. Es könnte sein, dass die 50 kg notwendig sind, damit die zulässige Hinterachslast des Crossi auch mit 5 Insassen, vollem Kofferraum und Anhänger nicht überschritten wird. Solange dieser Extremfall aber nicht gegeben ist, braucht man das in der Praxis nicht so ernst zu nehmen. Schließlich steht auf Seite 182 der Anleitung (Danke stefan70) auch: "Wenn ein Anhänger angekoppelt und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 60 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf jedoch nicht überschritten werden. Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h." Was Ähnliches meinte ich mit "nicht über Unebenheiten brettern".


    Mit meinem Beitrag 34 will ich nur vermitteln, dass nicht gleich was Schlimmes passiert, wenn man ein paar Kilo mehr auf die Kugel hängt. Mein Betrag 35 soll zeigen, dass auch ggf. die juristischen Folgen relativ harmlos sind. Wie man mit dem Dilemma umgeht, muss jeder für sich entscheiden - ich hab mich entschieden und würde das jederzeit auch vor Gericht so vertreten.


    Hoffe, meine Klugscheißerei nervt nicht zu sehr.


    Grüße
    Bandit

    Crossland X 1.2 Innovation, weiß-schwarz, Automatik, Navi 5.0, Park & Go Premium, Winter-Paket, AHK

  • Jeder KH hat sich zuerst mit dem Fahrzeughersteller in Verbindung gesetzt, um zu Erfahren
    ob die AHK (in diesem Fall Opel) mit der geänderten Stützlast auch eingebaut werden kann/darf. Wenn das
    in diesem Fall Opel verneint hätte, würde der Hersteller von AHK niemals für speziell für den
    Opel Crossland X (110 PS Automatik) herstellen und verkaufen.

    Klingt logisch, ist aber leider nicht richtig. Die Stützlast des Kupplungsherstellers gilt nur für die Kupplung allein bzw. deren Festigkeit. Einige Kupplungen werden in identischer Ausführung für verschiedene Fahrzeuge vertrieben. Selbst in einer Fahrzeugbaureihe gibt es je nach Ausstattung verschiedene Gewichtsvarianten. Bei der vom Fahrzeughersteller genannten Stützlast fließt zusätzlich die Lastverteilung des jeweiligen Fahrzeugs ein. Juristisch ist daher der ggf. niedrigere Wert maßgebend.


    Ich hab mich persönlich für die umgekehrte Auslegung entschieden, aber rein unter technischen Gesichtspunkten.


    Für das juristische Problem liefert uns Opel aber mit den unterschiedlichen Stützlastwerten (50 bzw. 60 kg) in den Anleitungen eine pragmatische Lösung. Wenn es jemals erforderlich sein sollte, könnte man sich auf die Angabe von Opel in der Anleitungsversion mit 60 kg beziehen, die sich ja näherungssweise mit den 65 kg der meisten Kupplungsherstellers deckt (eine Kopie/Ausdruck der Seite im Handschuhfach wäre sinnvoll). Ein juristisch vorwerfbares Fehlverhalten setzt die eigene Wahrnehmung, das Bewußtsein und ggf. Vorsatz voraus. Wenn das Schild einer Geschwindigkeitsbegrenzung verdeckt oder zugewachsen ist, kann keine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen werden. Wer beim Ausparken gegen ein anderes Fzg stößt, den Kontakt aber nicht wahrnimmt, begeht keine Fahrerflucht. Was ich nicht weiß, kann ich auch nicht falsch machen.

    Crossland X 1.2 Innovation, weiß-schwarz, Automatik, Navi 5.0, Park & Go Premium, Winter-Paket, AHK

  • Die zulässige Stützlast ist kein Gesetz, sondern nur ein technischer Grenzwert, der vom Fahrzeughersteller genannt wird.

    Oh prima, dann ziehe ich nächste Woche 225er auf, egal was im Fahrzeugschein steht ;)


    Ich verstehe die Diskussion nicht mehr. MAX 50 = MAX 50 , das IST Fakt und ein technisch maximaler Grenzwert , ob der Kupplungshersteller es besser weiß oder nicht. !! Opel wird nicht umsonst das Gewicht runtergesetzt haben. Und eins ist sicher, wenn nach einem Unfall gewogen wird, hat man die A...karte gezogen. Fertig ! Ich habe doch schon geschrieben, das das Gewicht (50kg) ggf. durch eine ABE beeinflusst werden kann.

    Benziner, 130PS :thumbup: , Schaltgetriebe , 16" Alufelgen <X , Apple CarPlay IL4.0 , Beheizbare Außenspiegel , Berganfahrassistent , Bordcomputer , Colorverglasung , LED-Tagfahrlicht , Lenkradheizung , Spurhalteassistent ?( ,Start-Stop-Automatik ?(
    Aber jetzt … alles Vergangenheit. Nun ein Astra K Dynamic 150 PS , Matrix Licht, 18 Zoll Felgen, Leder, kein S/S u.s.w. ;):thumbup:

  • @Opel4ever


    Richtig und die Polizei ist ja nicht dumm wenn da zwei Elekträder auf der Bahn liegen braucht es unter Umständen keine Waage mehr. ;)


    Ein Blick ins Typenverzeichnis und das Ding geht klar, wenn es irgendeine Möglichkeit gäbe hätte der Händler des Users hier im Forum mit Opel sicher einen Weg gefunden, keiner verliert gerne Kunden die einen Neuwagen kaufen möchten.


    Das können wir nun drehen wie wir wollen, ich empfehle allen die es riskieren wollen doch mal anonym bei Opel direkt nach Folgen und Nebenwirkungen zu fragen. :!:
    Vielleicht ist kehrt denn die nötige Vernunft ein. ;)


    Und Sorry wem die Stützlast so wichtig ist der hätte vielleicht ein anderes Auto in dem Segment kaufen sollen. :whistling:


    So langsam ärger ich mich nicht mehr darüber und fliege von dannen... :w0005::w0005::w0005:


    Liebe Grüße, :m0023:

    VW T Cross , 110 PS, EZ: 1/2022, Schwarz, Style, 6 Gang HS, viele Extras :)

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