Beiträge von Bandit

    Dass es klar ist, sprechen über die Belastung der AHK. Um diese darzustellen, muss der Kugelkopf und der Fahrradträger als massive Verbindung betrachtet werden. Das muss so sein, sonst würde der Fahrradträger nach hinten abkippen. So betrachte handelt es sich um einen am Crossi eingespannten Stab der mit einem Drehmoment nach unten belastet wird.

    Dein Link zu dem Bild "Drehmoment AHK" funktioniert nicht, aber ich glaube, ich verstehe, was du meinst.


    Der Sachverhalt ist technisch komplex, ich musste auch eine Zeit lang drüber nachdenken und nochmal in mein altes Fachbuch über Statik/Mechanik schauen. Das mit dem Drehmoment und der festen Verbindung ist richtig, sofern man das Gesamtsystem aus Träger und AHK betrachtet. Das liefert aber die Belastung am Flansch der AHK zur Rückwand bzw. an den Längsträgern des Crossi, da man es ja als eine Einheit ansieht.


    Das Drehmoment hat auch eine Biegebelastung des Kugelarms der AHK zur Folge. Das ist der Grund für die in der Grafik von Skoda genannten Lastgrenzen, die abnehmen, je weiter man nach hinten wandert. Ähnliches liest man in den Anleitungen der Fahrradträger, dass man das schwerere Fahrrad nahe am Kugelkopf platzieren soll und nicht hinten. Wenn man hinten zu viel drauflädt, könnten sich der Kugelarm oder die Klemmvorrichtung verbiegen.


    Das alles hat aber nichts mit Frage nach der Stützlast, also der vertikalen Last am Kugelkopf zu tun. Dazu muss man den Träger als einzelnes System betrachten und welchen Einfluss er auf die AHK hat. Das wird in der Statik so gemacht, wie ich es oben beschrieben habe. Es erscheint auch logisch. Das Gewicht des Trägers mit Ladung ist die vertikale Last auf der AHK (Stützlast), da der Träger ohne sonstige Verbindung zur Karosserie (wie z.B. die zusätzlichen Gurte) keine weiteren Kräfte aufnehmen oder abgeben kann. Um eine Hebelwirkung anzuwenden, wie du es mit dem Hebelgesetz gemacht hast und so die Stützlast zu erhöhen, müsste sich der Träger am Fahrzeugheck abstützen. Das ist aber nicht der Fall, der Träger ist ja nur am Kugelkopf befestigt.

    Die Spanngurtbefestigung ist leider keine allzu gute Alternative.
    Einmal leidet der Lack an den Befestigungspunkten und bei schnellen Ausweichmanövern kann es schonmal passieren, dass dir die Räder um die Ohren fliegen.
    Ist schon getestet worden.

    Damit meinst du wohl die Heckträger, die auf die Heckklappe geklemmt werden? Kann mich erinnern, das auch irgendwo mal gelesen zu haben.


    Flexfix ist das genialste Trägersystem, gab´s auch im Meriva, siehe:
    opel-modelle-mit-FlexFix-angebot.pdf


    20 kg je Fahrrad, sollte aber auch Ebikes mit 22 kg locker aushalten, wenn man vorsichtig fährt.

    @z-video:


    So gut ich deinen Vorschlag mit den Spanngurten auch finde, bei deiner Berechnung im Beitrag 76 muss ich dir leider widersprechen.


    Richtig ist, dass der Fahrradträger ein zusätzliches Drehmoment erzeugt. Das greift aber anders an, als du es im Hebelgesetz ansetzt. Wichtig ist die Lage des Drehpunktes, auf den sich die Hebellängen (die 25 bzw. 50 cm) beziehen. In deiner Skizze und Berechnung ist der Drehpunkt die Rückwand der Karosserie, an der die AHK befestigt ist. Deine Berechnung würde stimmen, wenn der Fahrradträger an der Rückwand drehbar befestigt wäre und sich nach 25 cm auf dem Kugelkopf der AHK abstützen würde. Da dieser Hebel mit 25 cm nur halb so groß ist, wie der Abstand des Schwerpunkts des Tägers mit Bike (50 cm), wäre die Stützkraft doppelt so hoch, wie das Gewicht des Trägers.


    Tatsächlich ist der Drehpunkt des Fahrradträgers aber der Kugelkopf - das merkt man ja, wenn man den Träger draufsetzt und noch nicht festgeklemmt hat. Das Gegenmoment, damit der Träger nicht nach hinten abkippt, wird von der Klemmvorrichtung erzeugt, die sich unmittelbar unter der Kugel horizontal hinten am Kugelarm abstützt. Mit dem Momentengleichgewicht, aus dem das Hebelgesetz abgeleitet ist, könnte man allenfalls die Gegenkraft in der Klemmvorrichtung berechnen, aber nicht die vertikale Stützlast. Die Klemmvorrichtung ist das am stärksten belastete Teil.


    Die effektive Stützlast der AHK bekommt man nur durch eine Gegenüberstellung der vertikalen Kräfte. An einem ruhenden Körper (in unserem Fall der Fahrradträger im Stand) müssen das Momentengleichgewicht und das Kräftegleichgewicht erfüllt sein. D.h. die Summe aller Kräfte muss Null sein, sonst würde der Träger in eine Richtung beschleunigt oder gedreht. Die einzigen vertikalen Kräfte am Fahrradträger sind einerseits die Gewichtskraft in dessen Schwerpunkt nach unten und andererseits die vertikale Lagerkraft am Kugelkopf nach oben (die die Stützlast an der AHK darstellt). Diese beiden Kräfte sind entgegengesetzt, haben deshalb verschiedene Vorzeichen und müssen in der Summe Null ergeben. Deshalb müssen sie auch gleich groß sein!


    Aus dem selben Grund entspricht die Summe der einzelnen Radlasten (Radaufstandskräfte) eines Fahrzeugs immer dem tatsächlichen Gesamtgewicht (bzw. der Gewichtskraft), auch wenn die Ladung ungleichmäßig verteilt ist.
    Ein Beispiel aus der technischen Mechanik findet man hier: http://www.maschinenbau-fh.de/s_gleichgewicht.html


    Es bleibt daher dabei, dass die effektive Stützlast an der AHK und das Gewicht des darauf gehängten Trägers mit Ladung gleich groß sind. Deshalb kann man die Stützlast auch leicht prüfen, indem man den Träger mit Ladung wiegt. Es ist aber völlig richtig, dass die Gurte, wie in deiner Skizze schön verständlich eingezeichnet, die Stützlast erheblich reduzieren.


    Aber vielleicht führen diese Details hier im Forum zu weit und verwirren eventuell. Solche Diskussionen führt man am besten persönlich beim Bier und kritzelt dabei ein paar Skizzen auf den Bierdeckel. :m0004:

    Danke für die doch teilweise gutmeinten Ratschläge. Übrigens was hat es mit dem z-Video auf sich ?

    Damit ist der Beitrag 64 des Users names "z-video" gemeint. Ist aber auch missverständlich.


    Sehr schön geschrieben, deine Mail. Bin gespannt, was Opel dazu sagt. Lass es uns wissen.



    Unter uns sei mal gesagt: Selbstverständlich fahre ich mit beiden E-Bikes in meine(n) Radurlaub(e).

    Noch so ein böser Bube :m0027: Das wird Wildbird aber gar nicht gerne sehen/lesen ;)
    Ich handhabe das genauso.

    Ja, völliger Ernst. Und der Vorschlag von z-video ist so einfach, wie die geniale Idee von zwei Kindern (von der ich heute morgen gelesen habe), dass man das auf die Karosserie auftreffende Regenwasser zum automatischen Befüllen des Waschwasserbehälters nutzen könnte. Das will Ford jetzt umsetzen.


    Aber es scheint Verständnisprobleme zu geben. Wir haben eigentlich nur ein formelles ggf. juristisches Problem, dass das Gewicht von zwei Ebikes mit Träger um z.B. 10 kg höher ist als die formelle Stützlast des Crossi. Rein technisch halten die AHK und die Karosserie mit Sicherheit weit mehr aus. Die Stützlast bedeutet nicht, dass das Fahrzeugheck insgesamt nicht mehr verträgt, sondern bezieht sich nur auf die AHK bzw. deren Kugelkopf. Das formelle Problem ist, dass sich beim Fahrradträger normalerweise das gesamte Gewicht auf die AHK konzentriert. Wenn man aber den Biketräger mit zwei Spanngurten zusätzlich an den Scharnieren der Heckklappe befestigt (die ja nicht zur AHK zählen) und diese Gurte mit insgesamt 10 kg oder etwas mehr (also jeweils nur 5 kg) spannt (sog. Vorspannung), wird dieser Lastanteil auf die Karosserie umgeleitet und die AHK gleichzeitig um diesen Anteil entlastet. Die tatsächlich wirkende Stützlast auf den Kugelkopf mindert sich entsprechend, d.h. die Grenze von 50 kg wird nicht mehr überschritten.


    Man kann die Stützlast messen, indem man eine Waage unter den Deichselkopf eines abgekoppelten Anhängers stellt. Oder das Gewicht aller ausschließlich auf dem Kugelkopf hängender Teile (Ebikes und Träger) addiert. Wird ein Teil des Gewichts von den Gurten übernommen und auf die Karosserie umgeleitet, mindert sich die Stützlast auf der AHK (die Waage zeigt dann auch weniger an). Problem gelöst.

    Wenn die Stützlast von der Kupplung selbst abhängt, kann diese entlastet werde, indem mit zwei Zurrgurten die hintan am Träger befestigt werden und durch die oberen Heckklappenscharniere geführt und gespannt werden (ich weiss nicht wie ich es besser beschreiben soll). Die Anhängerkupplung muss jetzt nicht mehr das gesamte Gewicht tragen

    Eine brilliante Idee und die Lösung für diejenigen, die sich korrekt an die Vorschriften halten wollen. Durch die zusätzlichen Spanngurte wird die tatsächliche Stützlast auf der AHK reduziert und teilweise auf die Karosserie umgeleitet (es geht ja hier nur um ggf. 10-14 kg zuviel auf der Kupplung). So kann man die formellen 50 kg auch mit zwei Ebikes einhalten! Die zulässige Hinterachslast wird sicher nicht überschritten, sofern der Innenraum nicht voll ausgelastet ist. :m0006:


    Besten Dank an z-video für diesen genialen Hinweis

    Deezer kann ich nicht beurteile, nutze Spotify. Denke aber, dass über die Bluetooth-Verbindung prinzipiell jeder Streaming-Dienst abgespielt werden kann. Bei Spotify wird über Bluetooth der aktuelle Titel auf dem Autodisplay angezeigt, und die Skip-Tasten am Lenkrad und auf dem Display funktionieren. Koppelt sich selbständig nach dem Einsteigen in den Crossi, auch wenn das Handy in der Hosentasche ist. Nachteil: Playlists werden auf dem Autodisplay nicht angezeigt und können dort nicht gewechselt werden.


    Spotify ist auch in Android-Auto integriert, wozu man das Handy jedoch per Kabel mit dem Crossi verbinden muss. Dann bestehen mehr Bedienmöglichkeiten auf dem Bildschirm. Allerdings war ich vor ein paar Wochen enttäuscht, weil man nur sehr umständlich in die Playlist kam und diese dann nicht vollständig angezeigt wurde. Gestern die Überraschung - nach Tippen auf das Listensymbol wird nun die aktuelle Playlist angezeigt (vorher die Warteliste) und kann komplett gescrollt werden. Offenbar hats mittlerweile ein Update gegeben.

    Gebe ich aber den Sprachbefehl


    Fahre mich zur Adresse................
    Sagt eine freundliche Dame:" Für dieses Land ist eine Zieleingabe nicht möglich.

    Ich nehme an, dass du mit dieser Fehlermeldung die Spracheingabe des Navi 5.0 und nicht Android Auto bzw. Google Maps meinst.


    Als ich die Spracheingabe ins Navi (ohne angeschlossenes Handy) das erste Mal ausprobierte, hatte ich die Meldung auch und es hat mich nicht verstanden. Hab dann ne Zeit lang rumgesucht und zunächst mal das aktuelle Profil in den Grundeinstellungen, mit dem auch die Landessprache verbunden ist, gelöscht und das Profil mit der Sprache Deutsch neu definiert (Achtung: je nachdem in welches Land der Crossi ausgeliefert wurde, wird mit dem Löschen die Sprache aller Menues ggf. auf eine andere Sprache gesetzt. Also vorher merken, wo sich die Spracheinstellung befindet). Dann fiel mir noch auf, dass in der Kartenansicht oben rechts in der Ecke die kleine Flagge eines anderen Landes erschien (ich hab einen Reimport), obwohl die Karte den aktuellen Standort hier in Deutschland zeigte. Dort draufgetippt, erschien eine Liste mit Ländern, in der ich dann Deutschland ausgewählt habe (wahrscheinlich die Kartenauswahl oder eine Datenbank mit Zielorten).Vielleicht hat der Fehler mit der Sprachauswahl bzw. dem Profil auch gar nichts zu tun, deshalb sollte man erst mal die angezeigte Flagge prüfen.


    Seitdem versteht mich das Navi (meistens). Die Meldung kam noch einmal, als ich als Zielort "Nassau" (an der Lahn) gesagt habe. Vielleicht verstand das Navi Nassau (Bahamas) :m0008: . Beim zweiten Versuch kam dann aber eine Ortsliste, in der auch Nassau/Lahn dabei war.


    Bisschen blöd ist, dass man immer genau den auf dem Display angezeigten Befehl (nach dem Drücken der Sprachtaste) sagen muss, aber daran gewöhnt man sich wahrscheinlich. Wichtig ist auch die Reihenfolge: erst Straße, dann Ort - sonst ist das Suchergebnis unsinnig. Die Spracheingabe funktioniert nicht in den Feldern Stadt oder Straße, wenn man sich schon in dem Menue der Adresseingabe befindet (wie z.B. in Google Maps am Handy).