Hgb Das Wort "Felge" taucht in den Vertragsbedingungen explizit nicht auf.
Weiterhin behält sich Opel das Recht vor (unter Punkt 6 der Vertragsbedingungen ) den Schaden durch einen Techniker überprüfen zu lassen.
Das sind die zwei Punkte, die unterschiedlich bewertet werden können.
Meinen Segen hast du. Es bleibt interessant, wie sich der Fall weiter entwickelt. Und wenn kein finanzielles Risiko für dich besteht , nur zu ! Es kann auch noch passieren, dass deine Rechtsschutzversicherung deine Klage ablehnt, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht.