OnStar WLAN Dienste - Service - SOS - Kosten - Erfahrungen - ADAC Ersatz?

  • @tez

    Zum Glück hast Du eine Konfi mit 3 Jahren drauf. Das müsste reichen. Denn der Prospekt allein sagt nicht viel aus bei den Fabrikanten.
    Also nicht locker lassen und lasse Dich nicht vom FOH einfach abspeisen. Wird gerne versucht, aber evt. ist Deiner ja ein netter :)

  • @tez


    Wünsche Dir viel Glück aber wie sich das jetzt so darstellt bist Du am Ende wohl der Dumme.
    Man wird sich auch bei Dir damit rausreden das Ausstattungen jederzeit ohne weitere Vorankündigung geändert werden können.
    Wenn dies gemacht wird heisst es tief durchatmen und runterspülen am Ende zieht der Privatkunde eh den kürzeren, schade das Opel die ganzen letzten Jahre nicht wirklich aus Fehlern gelernt hat.
    Beim Crossi ist bei uns einiges schief gelaufen was versprochen wurde aber nur geliefert wurde,bei unserm Adam hat man sich auch gegen ein entgegenkommen entschlossen.
    Kann nur wie so oft sagen wenn die Autos nicht so gut wären würde ich meinen Opel mehr fahren, nur so gewinnt man leider auch nicht wirklich die Neukunden die man braucht um wirklich erfolgreich zu sein. ;(;(;(


    Hätte Dir gerne was aufmunternden geschrieben aber so tickt Opel leider.
    Und Dein FOH darf Dir am Ende die schlechten Nachrichten überbringen,
    die es verbocken bekommt man eh nicht zu packen. X(


    Liebe Grüße :)

    VW T Cross , 110 PS, EZ: 1/2022, Schwarz, Style, 6 Gang HS, viele Extras :)

  • @Wildbird Auf welcher juristischer Basis triffst du deine Einschätzung? Ich habe mir meinen Kaufvertrag nochmals angesehen: Da steht nichts von "Änderungen ohne Vorankündigung". Das wäre meines Erachtens sogar rechtswidrig, zumindest in Österreich. Das würde ja überspitzt bedeuten, ich bestelle und bezahle einen Crossland Ultimate, aber bekomme dann einen Edition.


    Die Aussage "Ausstattungen können jederzeit ohne weitere Vorankündigung geändert werden" bezieht sich auf Angebote von Opel, aber nicht auf gültige Kaufverträge. Würde das Opel tatsächlich versuchen, bekommen sie einen Brief von meiner Rechtsschutzversicherung. Ich bin zwar kein Jurist, habe aber ein wenig Basiswissen dazu; daher scheint mir deine Argumentation nicht plausibel. Aber wissen werden wir´s bald, nachdem ich meinen CLX bekommen habe ;) (dauert leider noch ...)

  • @tez
    In jedem Europäischen Kaufvertrag steht unter Kleingedrucktes folgendes :
    "Der Fabrikant hält sich Änderungen vor....."
    Auf gut Deutsch : Er kann jederzeit KLEINE Änderungen ohne Ankündigung vornehmen. Wie z.B. nun OnStar.
    Und das gilt auch wenn Du schon den Vertrag unterschrieben hast :!:

    Bei Dir sehe ich es aber so das Du durch die Konfi vom FOH gut da stehst.
    Wird schon klappen :m0007:

    Einmal editiert, zuletzt von Gerd ()

  • @Gerd Dann hast du meinen Vertrag noch nicht gesehen, weil da steht das nämlich nicht drinnen. ;) Wie gesagt zweifle ich persönlich daran, dass der Fabrikant einfach Änderungen vornehmen kann, sofern diese nicht absolut minimal sind. Das OnStar Abo für 2 Jahre macht EUR 200,- was eindeutig keine Kleinigkeit ist. Sonst nehme ich eine Vertragsänderung vor, und zahle EUR 200,- weniger. :D Wie gesagt: Auf Basis von welcher Rechtsgrundlage sollte das möglich sein? Aber im Vertrag sind die Geschäftsbedingungen inkludiert, und dort ist das eben nicht festgehalten, zumindest in meinem Fall.

  • @tez ich kenne die Rechtsprechung in Österreich nicht, aber nennen wir das Kind in meinem Fall gerne nochmals beim Namen.


    Zum Zeitpunkt der Bestellung sollte der Crossland X vorne höhenverstellbare Gurte haben , ich habe das alles schriftlich um Vertrag, ich hatte es schriftlich in der Auftragsbestätigung das mein Auto wie bestellt gebaut wird.
    Und richtig ich habe keine höhenverstellbaren Gurte vorn bekommen, man hat mich eben mit dieser Art Klausel abgeschmettert.
    Hätte jetzt vielleicht mit Anwalt drohen können aber gebracht hätte dies auch wohl nichts ausser zusätzliche Kosten für mich.


    Und alles was man nicht schriftlich hat ist rechtlich ja noch problematischer,
    ich gönne Dir die 36 Monate von Herzen aber das Du daß hinbekommst glaube ich nicht.


    Der Vergleich Ultimate vs. Edition ist vielleicht etwas sehr heftig,
    ich denke nur lass Dir die Freude am Auto nicht vermiesen.
    Ich habe lange am Ärger mit Opel wegen der Ausstattung gekämpft und habe das Auto sehr kritisch beäugt nun bin ich glücklich mit dem Auto und lebe mit den kleinen Negativ-Punkten.


    Liebe Grüße nach Österreich ;)


    PS


    Ich schließe mich @Herbert an und verabschiede mich aus diesem Thread weil von mir alles gesagt ist und nun andere die Entscheidung treffen müssen...

    VW T Cross , 110 PS, EZ: 1/2022, Schwarz, Style, 6 Gang HS, viele Extras :)

  • Handschuhfach, beleuchtet und gekühlt (BA9)
    Lederlenkrad mit Chromelementen (N34)
    Opel OnStar inklusive 3 Jahre Onstar Services (XHPA)


    Dies ist ein Auszug von meinem Kaufvertrag. Kaufvertrag noch vor Preiserhöhung.
    Dies bedeutet doch, dass ich Anspruch auf 3 Jahre kostenfreie Nutzung von Onstar gekauft habe.
    In meinem OnStar steht ebenfalls lediglich kostenfrei bis 26.01.2019 (also 1 Jahr) -siehe auch beigefügter OnStar- Auszug.
    Bekomme meinen Crossi Ultimate nächste Woche und werde dann mit meinem FOH sprechen.

  • Also ich bin dann auch raus hier. Warum ?
    Denn ich habe vergeblich versucht zu erklären das in jedem Europäischen Vertrag das steht : "Der Hersteller behält sich jederzeit (technische) Änderungen vor"

    "Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten,
    sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind"


    Und in Österreich werden die EU Verträge natürlich auch verwendet. Aber na gut :rolleyes:


    Am Ende noch ein Beispiel wie es beim Opel Mokka war und ist (..das wahre Leben..) :
    Vertrag unterschrieben und bei der Auslieferung fehlte dann der Griff oben links Fahrerseite,
    der stabile Handgriff der Laderaumabdeckung im Kofferraum (wie nun noch im Crossi) wurde gegen eine billige Stofflasche ersetzt und einige Sachen mehr.
    Meckern und reklamieren : Bringt nichts. Den jeder Fabrikant kommt dann wieder mit dem bekannten Satz : siehe oben


    Das mal so am Rande

    6 Mal editiert, zuletzt von Gerd ()

  • Also ich bin dann auch raus hier. Warum ?
    "Der Hersteller behält sich jederzeit (technische) Änderungen vor"

    Zum Schluss auch von mir noch eine kleine Anmerkung und dann bin ich halt auch raus.
    Habe meinen am 22.11.2017 abgeschlossenen Kaufvertrag nochmals explizit durchgelesen (auch das Kleingedruckte).
    Dieser Satz steht bei mir n i c h t in meinem Kaufvertrag.
    Werde ja sehen was nächste Woche mein FOH dazu sagt. - Ende, Schluss und Aus.