Joh, die Menge macht es, wo halt der "Sweetpoint" ist, dass es sich für die damit lohnt.
Das Geklecker vom Privaten um seinen einen Kanister kann da nix abwerfen
PS: "Was die Menge des Altöls betrifft, die zurückgenommen werden muss, gilt der Grundsatz: Das was gekauft wurde, muss auch zurückgenommen werden."
Ist dort ja auch angeführt und sollte bekannt sein. Insofern könnte man sich bei Verarbeitung von mitgebrachtem Öl, in gleicher Menge Altöl aushändigen lassen und zu seiner Verkaufsstelle anbringen.
ABER ich sehe es ähnlich zu einem Restaurant - da bringe ich auch nicht meine Flasche Wasser mit. Geschweige das es dort toleriert wird.
Und ja, hochgerechnet kostet dort ein Glas Wasser soviel, wie ich sonst eine ganze Kiste kaufen könnte.
Aber da macht man halt auch "die Rechnung ohne den Wirt" ![]()