Beiträge von Lutz

    Mache ich! ;)
    Das war wirklich heftig. DB hatte ihm dann einen neuen Vitara hingestellt, da es sich offenbar um einen Fehler in der Elektrik handelte. Das alles spielte sich noch in der Zeit der Gewährleistung ab.
    Man konnte in beiden Fällen von Glück reden, dass niemand dabei zu Schaden kam.

    Ich frage mich was die in Spanien bei der Endkontrolle machen? Dauersiesta oder was... Man man man, Neuwagen und dann solche Infos, kaum zu glauben.
    Grüße
    Lümborg

    Jo, das habe ich mich nach Übernahme unseres CLX auch gefragt. Als wir freudig erregt vom Händlerhof runterfuhren und brav den Blinker betätigten, sprang er nicht mehr zurück.
    Man meinte beim Händler, das würde sich schon geben, es ist kalt und da kann er eingefroren sein. Vielleicht sollte ich auch den Blinker etwas länger nach oben oder unten drücken.
    Nach längerem Hauchen und Drücken wollte er immer noch nicht, also hin zum FOH bei uns vor Ort.


    Dort kannte man das Problem, denn man hatte es häufiger auch beim Grandland, wo das gleiche Teil verbaut ist. Nach zwei Tagen hatten wir unser Auto dann mit funktionierendem Blinker.
    Übrigens erfuhr das auch DB bei Fahrzeugen, die in Spanien gebaut wurden.


    Unserem Nachbarn fiel während einer Autobahnfahrt mit seinem Vitara die Fahrertür raus. Die Scharniere waren nicht richtig angeschweißt. Das wurde repariert. Anschließend fuhr er kurz danach wieder eine längere Autobahnstrecke und das Fahrzeug begann während der Fahrt zu brennen. Das kann unangenehm sein und erregt Neugier bei Vorbeifahrenden!
    Danach entschloss sich DB stärker auf die Produktion in den südlichen Gefilden zu achten.


    Gut, dass es bei uns hier nur der Heckscheibenwischer oder der Blinker ist. Es gilt bei uns ansonsten, nie wieder Rolls Royce oder S-Klasse. ;)
    Insgesamt dürften wir mit unseren CRLs ganz gut aufgestellt sein. Es ist ein prima Auto.


    Ich würde ein Neufahrzeug mit unbeseitigtem Fehlercode auch nicht annehmen. Mit einem Ersatzfahrzeug könnte man ja organisatorisch überbrücken.

    Genauso sehe ich es auch.
    Es scheint oft im juristischen Alltag nur eine Kleinigkeit zu sein, doch die Wirkung ist meist recht groß und unüberschaubar.
    Wir müssen uns ja auch keine Gedanken machen, wenn der Fehler bei der Auslieferung beseitigt wurde, dann ist ja alles prima.
    Doch wenn er immer noch da ist und man womöglich der Übernahme zustimmt, das Geld ist ja meist zuvor überwiesen worden, dann kommt der Kauf rechtsgültig zustande und man muss sich dann auf 2 Reparaturversuche einlassen.


    Sollte der Fehler immer noch da sein, dann würde ich das Fahrzeug nicht übernehmen, denn greift zwar die gesetzliche Gewährleistung, und es ergäbe sich ebenso wenig eine Umkehr der Beweislast nach 6 Monaten, da der Fehler bereits bei Auslieferung bestand.
    Doch wenn es nur eine Kleinigkeit wäre, dann würde das Fahrzeug mangelfrei übergeben werden. Wenn nicht, dann scheinen die Probleme bei der Mangelbesetigung größer.


    Alsoooo, was tun?


    1. Das Auto ist fehlerfrei, dann reinsetzen und ab geht es.
    2. Der Fehler ist noch da, dann nimmt man das Auto nicht an und lässt sich nicht auf eine Reparatur ein.
    Der Verkäufer soll sich dann melden, wenn er ein Auto ohne Mängel übergeben kann.
    3. Dann kommt es auf den Bestellvertrag an. Ein Kaufvertrag liegt in aller Regel beim Kraftfahrzeugkauf zunächst nicht vor, denn der Vertrag ist juristisch erst dann geschlossen, wenn der Käufer der Abnahme zugestimmt hat.


    Und dann kommt es auf die Bestellung und die Modalitäten dort an. Ist ein fester Auslieferungstermin genannt, dann muss er auch eingehalten werden. Hierdurch würde der Verkäufer in "Verzug" geraten. Es kann eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt werden, 14 Tage sind in der Rechtsprechung anerkannt.
    Es sein, dass im Vertrag dann die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges gewährt wird. Muss aber nicht so sein, einfach nachfragen.


    Ich warne dringend davor zu sagen, das wäre mit Kanonen auf Spatzen geballert. Es hört sich ja alles recht niedlich an, wenn eine kleine Lampe ständig gelb leuchtet, doch meist dienen solche Lämpchen nicht als Komfortbeleuchtung.

    Üüüübrigens, ein breiter Reifen hat nicht nur Vorteile. Bei Aquaplaninggefahr schwimmt er viel schneller auf.
    Aus eigenem Spezialfahrtraining kann ich vermelden, dass die Kippneigung geringer ist als die Rutschneigung. Das gleicht sich insofern wieder aus.
    Das sind interessante Erfahrungen, die man hierbei machen kann. Allerdings auch die beteiligten PKW, die leider anschließend allesamt nicht mehr brauchbar waren.

    Ja, Gerd, du hast völlig Recht und ich habe meinen despektierlichen Hinweis sofort mit dem Ausdruck höchsten Bedauerns an der Stelle zurückgenommen. Peinlich, bis zum Abwinken! :m0018:
    Dafür habe ich jetzt wieder etwas zu lesen.


    Worüber ich jedoch nachdenken würde, ob eine solche Gangsperre so wirklich das beste Mittel ist.
    Diese Gangsprerre bemerkt ein Autodieb ja erst, wenn er sich bereits Zugang zum Auto verschafft hat. Will man eine mechanische Sicherung, dann werden auch die Lenkradsperren angeboten. Die sind von außen gut sichtbar.
    Es wurden zumindest in Berlin noch nie diese Lenkradsperren aufgebrochen. Das macht den Dieben viel zu viel Arbeit. Alles was länger als 1 Minute dauert wird nicht gemacht.

    Dann stimmt etwas nicht mit deiner BA. Der Hinweis auf das 5-Ganggetriebe befindet sich auf S. 155. ;)


    Ich ziehe meinen Hinweis mit dem Ausdruck höchsten Bedauern zurück, ich sehe, es gibt eine aktuelle BA für 2018 und auch für die Infotainment-BA.

    Die Frage klingt allerdings auch ein wenig nach Fahrschüler. Blinker nach unten, linksrum fahren, um nach rechts zu fahren, Blinker nach oben. ;)
    Auszug aus der BA:
    Zum Einlegen des Rückwärtsgangs beim 5-Gang-Getriebe das Kupplungspedal betätigen und dann den Wählhebel nach rechts und nach hinten bewegen.
    Damit sollte eine Firma, die etwas einbauen will, leichter zurechtkommen. ;)

    So ein CLX ist ja keine Tüte Äpfel. Ganz klar meine Meinung, ich würde das Auto nicht annehmen und schon gar nicht damit fahren. Was wäre, wenn man auf freier Strecke liegenbleibt? Mobilitätsgarantie, obwohl eine Warnleuchte einen vorherigen Defekt anzeigte?


    Wenn ein Auslieferungsdatum vereinbart und nicht eingehalten wurde, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz. Er müsste ein Ersatzauto zur Verfügung stellen.
    NIemals mit einem Auto mit Warnleuchte fahren. Der Verkäufer weiß ja nicht einmal weshalb die Warnleuchte eine Störung anzeigt. Das macht die ja nicht aus Jux und Dollerei.


    Nachtrag: Bei unserem Zafira erfolgte die Zulassung nicht rechtzeitig. Der Verkauf gab uns einen Vorführwagen bis zur Auslieferung.

    Grundsätzlich mal von der juristischen Seite. Der Kunde kann die Übernahme einer Ware ablehnen, wenn diese fehlerhaft. Bei einem Kauf einer neuen Ware muss sich kein Kunde auf eine Reparatur einlassen. Dies ist durch die Rechtsprechung belegt. Kurz gesagt, die Ware muss bei Auslieferung frei von Mängeln sein, sonst muss die Ware nicht angenommen werden.


    Ich halte es sogar für sehr gefährlich ein Produkt anzunehmen, wenn dies fehlerhaft ist. Denn auf diese Weise kommt der Kauf rechtsgültig zustande und der Kunde muss sich auf zwei Reparaturversuche einlassen. Dann erst kann die Wandlung des Kaufvertrages in Form der Neulieferung oder der Geldrückgabe erfolgen.
    Dann gibt es noch eine technische Komponente. Was ist, wenn durch den Betrieb trotz Warnleuchte ein Schaden entsteht. Dann wäre der Kunde hierfür verantwortlich.


    Wird die Ware nicht angenommen, ist der Verkäufer aufgefordert einwandfreie Ware zu liefern. Dies ist auch bei jedem anderen Kauf so.
    Wenn selbst Opel zunächst ratlos ist, dann sollte man ohnehin sehr vorsichtig sein.Wurde ein Liefertermin benannt und konnte die einwandfreie Ware nicht geliefert werden, so können sich hieraus auch Schadensersatzansprüche ergeben. Der Verkäufer muss ggf. auch ein Ersatzauto zur Verfügung stellen.


    Das alles würde ich mir doch noch einmal durch den Kopf gehen lassen.