Schadensabwicklung nach Unfall mit dem Opel Crossland X

  • Wie ich in einem im Forum schon mal berichtet habe, hatte ich einen kleineren Auffahrunfall. Völlig schuldlos, aber es musstewoiederum doch alles über einen Rechtsanwalt geregelt werden. Warum, erspar ich mir an dieser Stelle mal. Auf alle Fälle muß die gegnerische Versicherung für meinen kompletten Schaden aufkommen.


    Nun zu meinem Sachverhalt:
    Ich habe meinen Crossi zum FOH gebracht. Voraussichtliche Reparaturdauer 2 Tage. Für diese Zeit bekam ich einen Mietwagen (auch CLX/Schaltgetriebe). Diesen gab ich, mein Crossi war repariert, nach 2 Tagen dem FOH wieder vollgetankt zurück. Soweit alles klar. Die Rechnung des FOH für 2-tägige Mietdauer :m0026: lautet nun 405,93 €. Da mir dieser Betrag doch etwas hoch erschien, vielleicht ein Versehen o.ä., habe ich im Autohaus angerufen. Der "FOH" teilte mir mit, dass alles seine Richtigkeit hat und es "Extra eine Tabelle für die Mietkosten von Autos an Versicherungen" gäbe ???.... und eigentlich kann es mir doch egal sein, da die Versicherung ja sowieso die Rechnung begleicht. :m0040:
    Weiß im Forum jemand was von so einer Tabelle ? Ist das Gang und Gebe, denn dann wundere ich mich nicht mehr, wenn die Versicherungen ihre Gebühren öfters anpassen. Natürlich werde ich beim Autohaus nicht reklamieren, denn ich möcht nicht schon wieder einen "FOH" verlieren. :m0010:
    Obwohl es mir eigentlich egal sein könnte.
    Werde wahrscheinlich, wenn nicht noch ein Wunder geschieht, sowieso die Marke aus den im Forum bekannten Gründen (AHK, On-Star etc.) wechseln. Wahrscheinlich wird es ein Seat Ateca Xperience. Lieferzeit leider 5-6 Monate. Wenn ich schnell bestelle, bekomme ich ihn vielleicht zur Eröffnung der neuen Radsaison. 8o


    Euer noch alter Merivaner :m0023:

  • Sorry, vielleicht habe ich das falsche Thema gewählt.


    dann sollte es natürlich heißen:
    Wie ich im Forum schon mal berichtet habe, hatte ich einen kleineren Verkehrsunfall. Völlig schuldlos, aber es musste wiederum alles ........ :m0024:

  • ... für gewöhnlich machst Du doch eine Abtretung an die Reparatur-Werkstatt. Das bedeutet: Die Werkstatt rechnet direkt mit der KFZ-Versicherung des Unfall-Gegners ab. Insofern kann es Dir doch wirklich "egal" sein, was für den Ersatzwagen abgerechnet wird.


    Mein letzter Unfall (ebenfalls unverschuldet) liegt inzwischen ca. fünf Jahre zurück, von daher kann ich nicht sagen, wie es momentan gehandhabt wird. Seinerzeit wurde als Leihwagen ein Fahrzeug der nächst kleineren Kategorie (ich für Passat, also ein Golf) gegenüber der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Dazu wurden tatsächlich Listenwerte herangezogen. Allerdings kann ich Dir heute beim Besten Willen nicht mehr sagen, wie hoch der Betrag für das Leihfahrzeug ausfiel.

    CRX Ultimate, MJ 2020, EZ 19.11.20, Arktis Blau metallic / Diamant Schwarz

    1,2 l / 96 kW (130,523523 PS), 6-Gang Handschalter,
    17" Alu's Bicolor Anthrazit / 16" Alu's mattschwarz,
    2 x AGR-Ledersitze, Alarm
    anlage, Wireless Charging,
    Head Up Display, Premium Soundsystem / Subwoofer,
    DAB+, 8" Navi 5.0 IntelliLink.


    System: 21.08.84.12_NAC-r0 / Karten: 20.0.0-r0.

    Laufleistung: aktuell > 15.000 km.


    ... und wer das nich' geil find', der kann uns mal! :m0017:
    (M. M. W.)

  • für gewöhnlich machst Du doch eine Abtretung an die Reparatur-Werkstatt

    Seinerzeit wurde als Leihwagen ein Fahrzeug der nächst kleineren Kategorie

    So kenne ich es auch. Ich habe keine Ahnung, wie hoch die Kosten für ein Ersatzfahrzeug derzeit liegen. Aber aus dem Bauchgefühl heraus würde ich sagen, die € 405 sind sehr hoch gegriffen. Mich würde es auch stören, wenn ich für das Ersatzfahrzeug erst einmal vorlegen müsste. Deshalb macht man ja auch eine die Abtretung an die Werkstatt, die sich dann um die Abrechnung mit der Versicherung kümmern muss.

    Liebe Grüße von Herbert aus Erlensee
    CLX Ultimate 1.2 Benziner 110PS, E10, AT, Arktis Blau/Persian blue, Dach Schwarz, Navi 5.0 (Karte 26, SW 21.08.87.32) + IPhone X, AGR Sitze, Sicherheitsgitter, Funktions-Ausstattung, 17" AWR, EZ 01-2018,

    Herberts blauer CLX Ultimate

  • ... für gewöhnlich machst Du doch eine Abtretung an die Reparatur-Werkstatt. Das bedeutet: Die Werkstatt rechnet direkt mit der KFZ-Versicherung des Unfall-Gegners ab. Insofern kann es Dir doch wirklich "egal" sein, was für den Ersatzwagen abgerechnet wird.

    ....das Problem ist bei mir tatsächlich das kleine Wörtchen "egal". Wenn ich bei einem Autohaus einen Mietwagen miete, fallen in etwa Leihgebühren zwischen 11,90 Euro und 76,60 Euro pro Tag (lt. Google) an. Wenn aber alle Autohäuser mit den Versicherungen im Schadensfall, so wie bei mir abrechnen, brauch ich mich auch nicht zu wundern, daß die Versicherungsprämien sich teilweise jährlich erhöhen bzw. überhaupt so hoch sind.
    Daher nochmals meine Frage, ist jemandem eine "Tabelle für die Mietkosten von Autos speziell für Versicherungen" bekannt ? Wenn es sowas gibt, auch für mich "null problemo", und ich kann damit leben, denn ich bekomm es ja bezahlt :thumbup:



    Ein alter Merivaner :m0023:

  • @Ein alter Merivaner:


    Ich habe gerade mal ein wenig gegoogelt. Schau mal hier.


    Offenbar wird der Nutzungsausfall (wenn Du keinen Leihwagen nimmst, dann steht Dir der Nutzungsausfall zu) anhand des Fahrzeugwertes gem. Schwacke-Liste ermittelt.

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    ... und wer das nich' geil find', der kann uns mal! :m0017:
    (M. M. W.)

  • Daher nochmals meine Frage, ist jemandem eine "Tabelle für die Mietkosten von Autos speziell für Versicherungen" bekannt ?

    Ja, siehe nachfolgende Links:


    https://www.test.de/Schadensab…sicherer-5364092-5364097/


    https://www.haufe.de/recht/wei…hrsunfall_212_481082.html


    https://www.haufe.de/recht/wei…genkosten_212_369146.html


    https://www.autobild.de/artike…l-nach-crash-1895506.html


    Die Beiträge passen aber nicht zum eigentlichen Thema, eventuell können die Admins @admin oder @Skullz101 die beiträge in einen noch anzulegenden Thread "Schadensabwicklung nach Unfall" oder s. ä. verschieben.

    Liebe Grüße von Herbert aus Erlensee
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  • Offenbar wird der Nutzungsausfall (wenn Du keinen Leihwagen nimmst, dann steht Dir der Nutzungsausfall zu) anhand des Fahrzeugwertes gem. Schwacke-Liste ermittelt.

    Es scheint mir,das ich nicht recht verstanden werde...


    Ich benötige keinen Nutzungsausfall - hatte 2 Tage einen Mietwagen als Crossland X - also nicht größer und auch nicht kleiner - und auch die gegnerische Versicherung zahlt die kompletten Mietwagenkosten auf Heller und Pfennig oder auch Euro und Cent. O K ???
    Mir erscheinen die in der Rechnung ausgewiesenen Mietwagenkosten schlicht und einfach zu hoch : m0014:


    Ein alter Merivaner :m0023:

  • @Ein alter Merivaner:


    ... Du hat mich nicht verstanden!


    Der Nutzungsausfall und die für einen Leihwagen seitens der Werkstatt abrechenbaren Kosten sind dasselbe!

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    System: 21.08.84.12_NAC-r0 / Karten: 20.0.0-r0.

    Laufleistung: aktuell > 15.000 km.


    ... und wer das nich' geil find', der kann uns mal! :m0017:
    (M. M. W.)

  • @Ein alter Merivaner

    Der Nutzungsausfall und die für einen Leihwagen seitens der Werkstatt abrechenbaren Kosten sind dasselbe!

    Helmut, das ist richtig. Du kannst Dir den Nutzungsausfall auszahlen lassen oder einen Leihwagen nehmen. Lies doch mal bitte die Links, die ich gepostet habe, dort ist es erklärt.

    Liebe Grüße von Herbert aus Erlensee
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