Crossland X mit Fehlercode

  • Klar, man muss nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Erst mal abwarten, ob der Fehler noch da ist. Aber grundsätzlich ist der juristische Hinweis von @Lutz richtig und wichtig.

    Naja, man hat ja Garantie und kann dann am Heimatort den Fehler beseitigen lassen.

    Man muss sich des kleinen aber feinen Unterschieds zwischen Garantie und Gewährleistung (die jetzt Sachmängelhaftung heißt) bewusst sein. Es geht primär immer um die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers, die freiwillige Garantie des Herstellers übernimmt unter bestimmten Umständen nur die Kosten. Die Suche nach Elektronikfehlern kann sehr schwierig und langwierig sein. Falls der FOH vor Ort scheitert, ist der Verkäufer an der Reihe (Recht auf Nachbesserung). Und dazu muss das Fahrzeug ggf. zum Verkäufer gebracht werden, was sehr aufwändig sein kann. Weil das wegen großer Entfernung nicht erfüllt wurde, sind schon einige Klagen auf Wandlung gescheitert.


    Ich würde ein Neufahrzeug mit unbeseitigtem Fehlercode auch nicht annehmen. Mit einem Ersatzfahrzeug könnte man ja organisatorisch überbrücken.

    Crossland X 1.2 Innovation, weiß-schwarz, Automatik, Navi 5.0, Park & Go Premium, Winter-Paket, AHK

  • Bin mal gespannt, was er heute abend berichtet :thumbup:

    Innovation 1.2 110PS Euro 6d 6-gang / Lavarot/Onyxschwarz / LED-SW / Navi 5.0 DAB+ / Stylepaket / Park & Go Premium / Funktionspaket / bestellt 29.05.18 / übernommen am 24.08.18


  • Ich würde ein Neufahrzeug mit unbeseitigtem Fehlercode auch nicht annehmen. Mit einem Ersatzfahrzeug könnte man ja organisatorisch überbrücken.

    Genauso sehe ich es auch.
    Es scheint oft im juristischen Alltag nur eine Kleinigkeit zu sein, doch die Wirkung ist meist recht groß und unüberschaubar.
    Wir müssen uns ja auch keine Gedanken machen, wenn der Fehler bei der Auslieferung beseitigt wurde, dann ist ja alles prima.
    Doch wenn er immer noch da ist und man womöglich der Übernahme zustimmt, das Geld ist ja meist zuvor überwiesen worden, dann kommt der Kauf rechtsgültig zustande und man muss sich dann auf 2 Reparaturversuche einlassen.


    Sollte der Fehler immer noch da sein, dann würde ich das Fahrzeug nicht übernehmen, denn greift zwar die gesetzliche Gewährleistung, und es ergäbe sich ebenso wenig eine Umkehr der Beweislast nach 6 Monaten, da der Fehler bereits bei Auslieferung bestand.
    Doch wenn es nur eine Kleinigkeit wäre, dann würde das Fahrzeug mangelfrei übergeben werden. Wenn nicht, dann scheinen die Probleme bei der Mangelbesetigung größer.


    Alsoooo, was tun?


    1. Das Auto ist fehlerfrei, dann reinsetzen und ab geht es.
    2. Der Fehler ist noch da, dann nimmt man das Auto nicht an und lässt sich nicht auf eine Reparatur ein.
    Der Verkäufer soll sich dann melden, wenn er ein Auto ohne Mängel übergeben kann.
    3. Dann kommt es auf den Bestellvertrag an. Ein Kaufvertrag liegt in aller Regel beim Kraftfahrzeugkauf zunächst nicht vor, denn der Vertrag ist juristisch erst dann geschlossen, wenn der Käufer der Abnahme zugestimmt hat.


    Und dann kommt es auf die Bestellung und die Modalitäten dort an. Ist ein fester Auslieferungstermin genannt, dann muss er auch eingehalten werden. Hierdurch würde der Verkäufer in "Verzug" geraten. Es kann eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt werden, 14 Tage sind in der Rechtsprechung anerkannt.
    Es sein, dass im Vertrag dann die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges gewährt wird. Muss aber nicht so sein, einfach nachfragen.


    Ich warne dringend davor zu sagen, das wäre mit Kanonen auf Spatzen geballert. Es hört sich ja alles recht niedlich an, wenn eine kleine Lampe ständig gelb leuchtet, doch meist dienen solche Lämpchen nicht als Komfortbeleuchtung.

    Gruß Lutz


    Crosland X, Innovation, 81 KW Turbo, Automatik, LED, Frontscheibenheizung, schneeweiß, 16 Zoll-Reifen Intellilink 5.0

  • So, bin gestern von Lünen mit der Bahn nach Hameln ( 170 km )gedüst und hab den Wagen mit nicht funkionierenden Heckscheibenwischer geholt.
    Werde gleich zur Opelwerkstatt fahren und einen Termin ausmachen und mir einen Leihwagen für die Zeit der Reparatur geben, kostet ja im Garantiefall nichts.
    Mein Autohändler wird sich dann auch mit meiner Werkstatt kurzschließen weil die ja schon einige Sachen kontrolliert hatten.
    Ansonsten bin ich und meine Frau sehr zufrieden mit dem Crossland X.
    Werde dann Berichten ob es schwierigkeiten gab oder nicht. Bin ein positiv denkender Mensch !!!

  • Danke für die Rückmeldung.
    Den Heckwischer bekommt Dein Händler schon wieder hin :thumbup:


    Viel Freude mit Deinem CLX wünsche ich Dir !!


    LG
    cross65

    Innovation 1.2 110PS Euro 6d 6-gang / Lavarot/Onyxschwarz / LED-SW / Navi 5.0 DAB+ / Stylepaket / Park & Go Premium / Funktionspaket / bestellt 29.05.18 / übernommen am 24.08.18

  • Moinsen,
    alle Zeit gute und unfallfreie Fahrt mit dem Boliden. Geile Farbe :thumbup::D


    Ich frage mich was die in Spanien bei der Endkontrolle machen? Dauersiesta oder was... Man man man, Neuwagen und dann solche Infos, kaum zu glauben.
    Grüße
    Lümborg