Beiträge von Intrudierer

    Start Stop Automatik betriff, die schaltet nur auf Stop, also Motor aus, wenn die Batteriespannung hoch genug ist.

    ... das ist so nicht richtig. Es gibt zig Faktoren, die dafür eine Rolle spielen bzw. dabei mitwirken! Was genau alles dzu gehört, kann man z. B. in diesem Thread nachlesen.



    Das könntest du überprüfen mit einem Multimeter, indem du die Batteriespannung überprüfst.

    ... das ist nicht richtig. Man kann mit einem Spannungsprüfer keine Akku-Kapazität messen!


    Richtig ist, dass bei nur / viel Kurzstrecke der Akku ggf. nicht "voll" genug geladen wird. Und dann funktioniert die Start-Stop-Automatik natürlich auch nicht. Dem kann man nur mit regelmäßigem Aufladen des Akkus begegnen. Mal ein längeres Stück fahren reicht dazu nicht.


    Über die Akku-Spannung kann man verlässlich im Grunde "nur" darauf schließen, ob eine (oder ggf. mehrere) Akku-Zellen defekt sind.

    Gebrauchtwagengarantie (die mit der Gewährleistung nichts zu tun hat!)

    ... der im Sprachgebrauch verwendete Begriff "Garantie" ist leider nicht eindeutig und wird nicht selten mit der "Gewährleistung" verwechselt. Wenn das Fahrzeug von schulzO1989 zusätzlich eine "Garantie" hat: um so besser!


    Durch den (gewerblichen) Kaufvertrag erwächst zunächst lediglich eine "Gewährleistung" (in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben). Zusätzlich schließen Händler (auch um sich selbst abzusichern) häufig eine "Garantie" ab. Diese Garantie ist aber optional, also nicht gesetzlich vorgeschrieben.

    sachlich mit Substanz (aus wikipedia)


    ... sorry aber das ist Quatsch bzw. allenfalls "gefährliches" Halbwissen!


    Einen Motor-Defekt fotografieren? Viel Spaß dabei! :m0037:


    Und es braucht schon deutlich mehr, als bloßes schriftliches Auffordern zur Nachbesserung, um juristisch "sauber" vorzugehen! Um seine Rechte bezüglich Reparatur, Minderung, Wandlung und Ersatz zu wahren braucht es schon (deutlich) mehr.



    schulzO1989 : Lass' Dich von bestimmten Beiträgen bitte nicht verwirren! Du hast meines Erachtens (bisher) grds. nichts falsch gemacht. Orientiere Dich an dem Beitrag #46 von Crosslander . Dazu kann ich noch ein BGH-Urteil (Az: VIII ZR 278/16) ergänzen. Hier auch ein Artikel dazu: https://www.anwalt.de/rechtsti…lt-verkaeufer_111509.html


    In Deutschland hat man inzwischen eine zweijährige Gewährleistung auf Gebrauchtwagen. In den ersten sechs Monaten der Gewährleistungsphase muss der "Freundliche", bei dem man gekauft hat, im Zweifel beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufes noch nicht vorlag. Kann er das nicht, muss er den Mangel kostenlos beheben (übliche Verschleißteile wie Reifen, Bremsen etc. sind natürlich davon ausgenommen).

    Nach den ersten sechs Monaten tritt eine "Beweislast-Umkehr" ein. Das bedeutet, dass der Käufer nun dem Freundlichen nachweisen muss, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Gelingt dies, hat der Freundliche kostenlos den Mangel zu beheben. Das alles kannst Du z. B. auch hier nachlesen: https://www.ruv.de/ratgeber/au…e-autokauf-gebrauchtwagen



    Zurück zu Deinem konkreten Fall:


    Den Vertrag hast Du mit dem 400 km entfernten "Freundlichen" (ich nenne ihn nachfolgend "FOH1"). Der muss den Crossland im Rahmen seiner "Gebrauchtwagen-Garantie" (genau genommen eine Gewährleistung) - für Dich gänzlich kostenlos - reparieren.


    Der Wagen steht zur potenziellen Reparatur beim "Freundlichen" an Deinem Wohnort (ich nenne ihn nachfolgend "FOH2").


    Sofern Du eine Rechtsschutzversicherung hast und für die Reparatur beim FOH2 Dir nun Kosten entstehen sollen, kann man Dir nur dringend anraten, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

    Gleiches wäre Dir zu raten, sofern der FOH1 das Fahrzeug nicht für Dich kostenlos zur Reparatur abholen möchte (dazu ist er meines Wissens nämlich verpflichtet).

    Wie das mit "Fahrzeug nach erfolgreicher Reparatur zurückbringen" ist, das ist wieder eine andere Frage ...

    Es gibt aber auch Käufer, die kaufen gerade solche Wagen und einen Austauschmotor hinein,


    ... sorry aber das kann man doch nur als "einfältig" bezeichnen. Schließlich hat nicht nur der Motor eines Vielfahrers viel gelaufen, sondern eben auch alles andere! :m0033:


    Unsere Flottenfahrzeuge laufen auch mindestens 30.000 km jährlich, einige davon sogar mehr. Nach z. B. 2 oder 3 Jahren würde ich keinen davon kaufen wollen.


    Nichts gegen einen "guten" (privat gefahrenen) Gebrauchten. Aber einen, der erstmal einen Austausch-Motor braucht? Nein Danke. Das ist natürlich nur meine (vielleicht nicht ganz so bescheidene) persönliche Meinung.



    Unser "Pubertier" wird im November 17 Jahre alt. In diesem Frühjahr hat er seinen A1-Führerschein gemacht und seitdem mit seiner Honda CB125R inzwischen fast 12.000 km ohne Vorkommnisse abgespult (davon habe ich ihn ca. 9.000 km mit meiner Suzuki Intruder C1800 begeleitet). Eine tolle Zeit! :m0022:


    Bis November wird er (hoffentlich) seinen Pkw-Führerschein haben und kann dann - durch uns begleitet - Autofahren. Der freut sich schon wie Bolle, den Crossi bewegen zu dürfen ... :m0041:

    Ich würde sogar 98er tanken.

    ... ich sage dazu nur: Du musst über verdammt viel "Taschengeld" verfügen! :m0005:


    Rekapitulieren und reflektieren wir mal: Deinen dringenden "Empfehlungen" (eigenlich ja fast schon Appellen) zufolge macht Du

    • 2 x jährlich Ölwechsel, zusätzlich noch
    • zwischendurch immer mal wieder Motorreinigungs-Additiv in den Sprit,
    • außerdem 1 x jährlich Zündkerzen neu und dann auch noch
    • Super Plus 98 in den Tank.

    Die Auto- und Mineralöl-Industrie dürfte Dich dafür lieben!


    Ich persönlich sehe das alles absolut nicht ein. :m0037: Ich habe nämlich auch noch andere "Hobbys". :m0028:

    Weniger als 10.000km

    ... im Klartext: also auch "nur" einmal im Jahr, genau wie es im Rahmen der Jahresinspektion vorgeschrieben ist.

    Das war alles, was ich hören wollte. :m0005:


    Wenn man es so sehen möchte, dann machen wir bei unserem Crossi alle 6.500 km einen Ölwechsel. Dies ebenfalls im Rahmen der Jahresinspektion, da wir seit Corona (Homeoffice) und nach Corona (alternieende Telearbeit) mehr nicht mehr mit ihm zu fahren brauchen ...